Bereits die reine Anzahl der seit Anfang Dezember von der Kanzlei U+C in Sachen RedTube ausgesprochenen Abmahnungen zeigt, worum es RA Urmann tatsächlich geht: Er möchte ein schnelles Geschäft mit der Angst und der Scham der von ihm abgemahnten Internetnutzer betreiben, d. h. schnell und leicht Umsätze generieren, nicht mehr und nicht weniger.
Ginge es ihm dagegen tatsächlich um den Schutz der Urheberrechte seiner Mandantin, wäre er ganz anders vorgegangen. So aber kann er eine ernsthafte, ggf. gerichtliche Durchsetzung dieser Rechte gar nicht beabsichtigen, zumindest nicht in allen von ihm abgemahnten Fällen, denn das setzte die Archive AG einem nicht im Ansatz zu vertretenden Kostenrisiko aus.
Vor diesem Hintergrund haben wir auf die uns zur Prüfung und Beantwortung vorgelegten Abmahnungen *etwas* deutlicher als sonst reagiert. Das schien hier geboten, denn Urmann handelt mit der vorsätzlichen Aussprache unberechtigter und wohl auch unwirksamer Abmahnungen nicht nur unredlich und verwerflich: Er hat sich damit strafbar gemacht und sollte daher entsprechend verfolgt werden.
Mit unserer gestern gegen ihn erstatteten Strafanzeige dürften wir uns inzwischen in guter Gesellschaft befinden, ebenso mit der gegen die Archive AG anhängig gemachten Negativen Feststellungsklage.
Zum Inhalt beider Schriftsätze vorläufig nur soviel:
Das von Urmann abgemahnte Streaming stellt keine Verletzung von Urheberrechten dar, da es nach der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG („Privatkopie“) zulässig ist. Ob es daneben nach der Schrankenbestimmung des § 44a UrhG als vorübergehende Vervielfältigungshandlung zulässig sein könnte, ist zumindest umstritten. Urmann behauptet in seinen Abmahnungen wider besseren Wissens das Gegenteil – und genau bzw. u. a. daran knüpft der strafrechtliche Vorwurf an. Über den Ausgang beider Verfahren werden wir berichten.
Die ganze RedTube/Thomas-„Porno-Pranger“-Urmann-Abmahn-Affäre wirft neben den sich unmittelbar aufdrängenden urheber- und strafrechtlichen aber noch ganz andere Fragen auf: Wie konnte es in einem Rechtsstaat (sic!) wie der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2013 soweit kommen? Was sagen diese Vorgänge über unseren Staat, sein Rechtswesen, die Justiz und nicht zuletzt die Anwaltschaft usw. aus? Fragen, die fast schon nach einer Glosse schreien – ich komme an anderer Stelle darauf zurück…
Dr. Christian Behrens
Rechtsanwälte Zimmermann & Manke
- Rechtsanwalt (im Anstellungsverhältnis)
- Dr. jur., LL.M.
- Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg