Baurecht (privates und öffentliches) und Architektenrecht
Privates Baurecht
Zum privaten Baurecht gehören insbesondere das die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten (z. B. Auftraggeber, Architekt, Bauunternehmer) regelnde Bauvertragsrecht und das private Nachbarrecht.
Typische Fragestellungen und Aufgaben des Rechtsanwalts
- Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen
- Vertretung von Bauherren oder Bauunternehmen während der Bauphase (z. B. Beratung, Durchsetzung von Erfüllungs- oder Zahlungsansprüchen)
- Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmern und Subunternehmern in Bauprozessen (Selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren, z. B. Werklohnklage, Klage auf Kostenvorschuss)
Einschlägige Vorschriften (Auswahl)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen (VOB/C)
Öffentliches Baurecht
Als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts regelt das öffentliche Baurecht die „Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen“ (vgl. Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr: Baugesetzbuch, 11. Aufl., München (Beck) 2009, Einleitung Rn. 3).
Es gliedert sich in das durch Bundesrecht geregelte Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, für das die Länder zuständig sind.
Typische Fragestellungen und Aufgaben des Rechtsanwalts
- Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, z. B. der Errichtung von Gebäuden oder Anlagen im Geltungsbereich eine Bebauungsplans, im unbeplanten Innen- oder im Außenbereich,
- Prüfung der Zulässigkeit der Nutzung oder Nutzungsänderung von Grundstücken,
- Beratung und Vertretung von Bauherren in baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber Baubehörden und in öffentlich-rechtlichen Bauprozessen vor den Verwaltungsgerichten,
- Beratung und Vertretung von unmittelbar von einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung betroffenen Personen, z. B. von Nachbarn eines Grundstücks, auf dem ein ihre Rechte verletzendes Bauvorhaben genehmigt wurde oder werden soll.
Einschlägige Gesetze und Verordnungen (Auswahl)
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht (Niedersachsen)
Aktuelle Gerichtsentscheidungen (via ibr-online)
Ihr Ansprechpartner
Dr. jur. Christian Behrens LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Notar mit dem Amtssitz in Uelzen
- Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau)
- Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg
- Mitglied der ARGE Baurecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Ehrenamtlicher Richter des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) in Celle