Unsere Fachgebiete sowie Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind nachstehend aufgeführt. Für nähere Informationen zu einzelnen Fachgebieten klicken Sie bitte auf das Fachgebiet oder das „+“ rechts neben den jeweiligen Fachgebieten.
Weiterführende Informationen zu einzelnen Fachgebieten können Sie ggf. der in der Kurzbeschreibung verlinkten Seite entnehmen.
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Durch Fachanwaltschaften vertretene Fachgebiete
Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht Nikolai Manke)
Vertragsrecht
Insbesondere Vertragsgestaltung von
- Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Sozialplänen
Beratung
von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten
- Vertragsänderungen und – Änderungskündigungen
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Arbeitsplatz
- Arbeitszeit
- Tätigkeitsbereich
- Abmahnungen und Kündigungen
- betriebsbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitnehmerhaftung
- Betriebsratsrechte
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit
- Sanierungen (betriebsbedingte Kündigungen, vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, Sozialpläne)
- Insolvenzrecht (Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf bestehende Arbeitsverhältnisse)
Ihr Ansprechpartner bei uns
Baurecht (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. jur. Christian Behrens LL.M.)
Privates Baurecht
Zum privaten Baurecht gehören insbesondere das die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten (z. B. Auftraggeber, Architekt, Bauunternehmer) regelnde Bauvertragsrecht und das private Nachbarrecht.
Öffentliches Baurecht
Als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts regelt das öffentliche Baurecht die „Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen“ (vgl. Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr: Baugesetzbuch, 11. Aufl., München (Beck) 2009, Einleitung Rn. 3). Es gliedert sich in das durch Bundesrecht geregelte Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, für das die Länder zuständig sind. Weitere Informationen zum privaten und öffentlichen Baurecht, insbesondere zu typischen Fragestellungen und Aufgaben des Rechtsanwalts und zu einschlägigen Vorschriften sowie Verweise (Links) auf aktuelle Gerichtsentscheidungen (nicht nur zum Baurecht) enthält unsere gesonderte Seite zum Fachgebiet Baurecht.
Erbrecht (Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker Johannes Zimmermann)
- Gestaltung und Beratung bei Abfassung von letztwilligen Verfügungen/Testamten
- Übertragung von Vermögen (gewerblichen und Privaten) zu Lebzeiten auf Kinder Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolge
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten
Ihr Ansprechpartner bei uns Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Johannes Zimmermann
Familienrecht (Fachanwältinnen für Familienrecht Sibylle Wierling, Brigitte Wagner-Anders und Anisha Ahnert-von Auenmüller)
-
Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei uns: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sibylle Wierling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Brigitte Wagner-Anders, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anisha Ahnert-von Auenmüller
Steuerrecht (Fachanwalt für Steuerrecht Johannes Zimmermann)
-
Wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Vorgänge haben nahezu immer steuerliche Auswirkungen
- Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
- Grundstücksrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Unternehmenssanierung und Insolvenzberatung
- Banken- und Kreditrecht
- Vertragsrecht
- Steuerstrafrecht
- EDV/IT-Recht
Ihr Ansprechpartner bei uns RA und Fachanwalt für Steuerrecht Johannes Zimmermann
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Nikolai Manke)
Unternehmensgründung
- Unternehmens-Struktur
- Auswahl der rechtlichen Unternehmensform
- Gesellschaftsform und -struktur
- Gesellschaftsverträge
- Rechtliche Gestaltung
- Steuerliche Optimierung
- Existenzgründungsberatung
- Besonderheiten von Familienunternehmen
Unternehmensführung
- Geschäftsführungsverträge
- Vertriebsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechtliche Gestaltung von Einkauf, Verkauf, Gewährleistung und Abwicklung branchentypischer Unternehmensabläufe
- Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Wahrung familienrechtlicher Bezüge
Unternehmensumstrukturierung
- Betriebsaufspaltung
- Kapitalveränderungen und Auslagerungen von Betriebsteilen
- Umwandlung und Verschmelzung
- Besonderheiten von Familienunternehmen
Unternehmensnachfolge
- Unternehmerische Erbregelung
- Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Wahrung familienrechtlicher Bezüge
- Wahrung arbeitsrechtlicher Bezüge
Unternehmensverkauf (M+E)
- Unternehmensbewertung und Datenerfassung
- Verhandlungsführung
- Gestaltung und Abwicklung von Unternehmenskaufverträgen
- Wahrung arbeitsrechtlicher Bezüge
- Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Unternehmensfinanzierung
- Kapitalaufbringung und -erhaltung in der jeweiligen Gesellschaftsform
- Verhandlungen und Kreditverträge mit Banken
- Ratingprobleme,
- Mindestanforderungen der Banken im Kreditgeschäft (MaK)
- Abwendung von Kreditkündigungen
- Darstellung und Wiederaufbringung von Eigenkapitalquoten
Aufnahme neuer Gesellschafter und Kapitalerhöhung
- Allgemeines Vertragsrecht
- Beratung und Begleitung bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen des Kauf- und Werkvertragsrechts
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen;
- Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen und Begleitung bei Rückabwicklungen
- Geltendmachung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen
Ihre Ansprechpartner bei uns RA Johannes Zimmermann, RA Nikolai Manke
Unternehmenssanierung und Insolvenzberatung (Fachanwälte für Insolvenzrecht Johannes Zimmermann und Nikolai Manke)
Unternehmenssanierung
- Restrukturierung des Unternehmens und von Unternehmensteilen
- Sanierungsberatung und Begleitung
- Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenz
Insolvenzberatung
- Feststellung der Insolvenzreife eines Unternehmens
- Handhabung von Insolvenzantragspflicht
- Beurteilung der Insolvenzsituation unter haftungs- und strafrechtlichen Aspekten
Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Ihre Ansprechpartner bei uns: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht sowie Insolvenzverwalter Johannes Zimmermann und Nikolai Manke
Sie können uns selbstverständlich auch in jeder anderen Rechtsangelegenheit kontaktieren.
Soweit Sie sich mit Fragestellungen an uns wenden, die wir nicht verantwortungsvoll bearbeiten können, verfügen wir über ein Netzwerk kompetenter Kolleginnen und Kollegen, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Agrarrecht
- Höferecht
- Hofübergabe
- Marktstrukturrecht
- Landwirtschaftliches Vertriebsrecht
Ihre Ansprechpartnerin bei uns
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sibylle Wierling
Arzt- und Patientenrecht
Praxisgründung und -zulassung
Gestaltung von Praxis (Übernahme)-Verträgen
Arzthaftung (Inanspruchnahme und Abwehr)
- Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen
- Vertretung beschuldigter Ärzte und verletzter Patienten in Strafverfahren
Abwehr von Beitragshinterziehungsvorwürfen
Ihre Ansprechpartner bei uns
Banken- und Kreditrecht
- Beratung und Vertretung für Haftung bei fehlerhaften Vermögensanlagen
- Haftungsinanspruchnahme für Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Finanzierungsverträge usw.)
- Kapitalanlagerecht
Ihre Ansprechpartner bei uns
RA Zimmermann, RA Manke
EDV- / IT-Recht
- Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen betreffend die Abwicklung von Dienstleistungen über Internet, insbesondere im Hinblick auf Zulässigkeit und Umfang Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Gewährleistungsrecht
- Beratung von Internetanbietern in urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen, insbesondere Prüfung/Beratung bei Internetauftritten gewerblicher Anbieter
- Beratung von Internetkunden im Hinblick auf Wirksamkeit von Verträgen Rücktritts- /Kündigungsmöglichkeiten
- Gewährleistungsrechte
Ihr Ansprechpartner bei uns
Gewerblicher Rechtschutz
Gewerbliches Vertragsrecht
- Urheberrechtliche Fragen
- Anmeldung und Verfolgung von Markenrechten
- Anmeldung und Verfolgung von Gebrauchs-/ Geschmacksmuster
- Nutzungsrechte
- Lizenzverträge
- Know-How-Verträge
- Vertriebsverträge
- Handelsvertreterverträge
- Gerichtliche Durchsetzung der Urheberrechte
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
- Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen,
- Hauptsacheverfahren
- Wettbewerbsrechtliches Schadensersatzrecht betroffener Konkurrenten
- Insbesondere: Pressewettbewerbsrecht
Kartellrecht
- Prüfung von Zusammenschlußmöglichkeiten
- Abwehrrechte von Konkurrenten
- Kartellrechtliches Schadensersatzrecht betroffener Konkurrenten
Gewerbliches Schadensersatzrecht
- Feststellung Anspruchsbegründender Sachverhalte
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Ihre Ansprechpartner bei uns
RA Johannes Zimmermann, RA Nikolai Manke
Grundstücksrecht (privates und öffentliches)
Grundstücks-/Wohnungskaufverträge
- Gestaltung und Abschluss der Verträge
- Wahrung der Anforderungen finanzierender Banken
- Steuerliche Auswirkungen bei Auflösung stiller Reserven, Umsatzsteueroption, gewerblichem Grundstückshandel usw.
Belastung und Pfandfreimachung von Immobiliarrechten
- Handhabung des Grundschuldrechtes
- Sicherungsabsprachen mit den Banken
- Ablösung finanzierender Gläubiger unter Wahrung von Ranganforderungen
Sonderformen
- Bildung von Wohnungseigentum
- Bildung von Erbbaurechten
- Landwirtschaftsrecht
Zwangsversteigerung in Grundstücke
- Wahrung von Gläubigerrechten durch Zwangsvollstreckung in Grundbesitz
- Eintragung und Löschung von Sicherungshypotheken
- Aufspüren und Wahrnehmung von Sicherungsmöglichkeiten in überlastetem Grundbesitz
- Zwangsvollstreckung in solche rechtliche Lücken
Wahrung von Rechten in der Zwangsversteigerung
- Gläubigerrechte
- Eigentümerrechte
- Taktik der Zwangsversteigerung
Ihre Ansprechpartner bei uns
Mietrecht, Pachtrecht und WEG-Recht
Typische Aufgaben des Rechtsanwalts
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Beratung in mietrechtlichen Kündigungsangelegenheiten
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
- Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen
- Durchsetzung und Abwehr von Räumungen
Weitere Einzelheiten und Beiträge zum Miet- und Pachtrecht
Ihre Ansprechpartnerin bei uns
RA’in Behnke
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Als Verteidiger sind wir nur noch eingeschränkt, insbesondere in Steuer- und anderen Wirtschaftsstrafsachen tätig, verweisen Sie aber gerne an qualifizierte Kolleginnen und Kollegen, sollten wir Ihnen nicht weiterhelfen können.
Typische Aufgaben des Verteidigers
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich Verkehrsstrafrecht
- Betreuung von Beschuldigten in Folgeverfahren (Schadensersatzverfahren, Fahrerlaubnisverfahren, Disziplinarverfahren, Kammerverfahren)
- Verteidigung in allgemeinen und in Jugendstrafsachen
- Vertretung von Opfern und Geschädigten in strafrechtlichen Nebenklage- und Adhäsionsverfahren sowie in zivilrechtlichen Folgeprozessen (Schadensersatz und Schmerzensgeld)
Ihre Ansprechpartner bei uns
RA Johannes Zimmermann (insbesondere für Steuerstrafsachen), RA Dr. Christian Behrens LL.M.
Verkehrs- und Versicherungsrecht
Beratung bei Haftpflichtfällen im Straßenverkehr und in gewerblicher Wirtschaft
- Klärung der haftungsrechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen betreffend Sach- und Personenschäden
- Prüfung der Notwendigkeit / des Umfanges / der Fragestellungen bei außergerichtlichen Gutachten
- Klärung sozialversicherungsrechtlicher Problemstellungen im Zusammenhang mit einem Unfall (Auswirkungen auf Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit)
Außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit Versicherungsunternehmen
- Feststellen von Rechten, Schaden und Verletzungsfolgen, insbesondere des richtigen Zeitpunktes für die Regulierung
- Abschluss außergerichtlicher Vergleiche unter besonderer Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Fragestellungen (Spätschäden Berufsunfähigkeit des Geschädigten)
- Gerichtliche Vertretung in Verkehrshaftpflichtprozessen zur Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Ihre Ansprechpartnerin bei uns
RA’in Wierling
Sie können uns selbstverständlich auch in jeder anderen Rechtsangelegenheit kontaktieren.
Soweit Sie sich mit Fragestellungen an uns wenden, die wir nicht verantwortungsvoll bearbeiten können, verfügen wir über ein Netzwerk kompetenter Kolleginnen und Kollegen, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Aus unseren Fachgebieten
Beiträge zu verschiedenen Rechtsfragen
Arbeitsrecht
Keine Änderung der Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Es bleibt bei den bisherigen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess: Der Arbeitnehmer hat darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat und vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.
Entfristungsrisiko bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse
Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes…
Abberufungsschutz des Datenschutzbeauftragten auf dem Prüfstand
Ein Arbeitnehmer, der die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernommen hat, genießt gemäß § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG besonderen Kündigungsschutz…
Baurecht
Schlichtung von Baustreitigkeiten als Alternative
Nach abgeschlossener Zusatzausbildung ist der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Dr. Christian Behrens auch als Schlichter für Baustreitigkeiten tätig. Sein Rat: Solange die Parteien eines Bauvertrags ungeachtet allen Streits noch miteinander sprechen können und das auch weiter möchten, sollten sie ernsthaft über ein alternatives Verfahren zur Beilegung ihres Streits nachdenken, bevor der unnötig vor Gericht eskaliert.
Keine Rechtsberatung durch Architekten
Die Mitwirkung eines Architekten bei der Gestaltung des Bauvertrags kann eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen, für die er gleichwohl haften kann!
Vertragliche und gesetzliche Gewährleistungsfristen nach BGB und VOB/B
Der Beitrag stellt vertragliche Gewährleistungsfristen und ihre Gestaltung, die der VOB/B, die gesetzlichen des BGB, sodann die Unterschiede zwischen VOB/B und BGB hinsichtlich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und schließlich die daraus folgenden Konsequenzen für die Praxis dar.
Erbrecht
Alter als Kriterium für die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben
Kommt es zum Streit unter potentiellen Hoferben und ist ein solcher zum Zeitpunkt des Erbfalles noch minderjährig, so schließt allein das geringe Alter eine Wirtschaftsfähigkeit nicht aus.
Auch höheres Alter schließt die Wirtschaftsfähigkeit nicht per se aus.
Familien-KG – Ein klassisches Instrument der Vermögensnachfolge
Die Gründung einer Familien-KG als Instrument zur Bündelung des Familienvermögens setzt qualifizierte, rechtliche und steuerrechtliche Begleitung bei dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages sowie der begleitenden Vereinbarungen voraus. Wird dies erfolgreich umgesetzt, kann Familienvermögen gebündelt und die nächste Generation schrittweise an die Verwaltung des Familienvermögens geführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Steuerung und gegebenenfalls auch der Löwenanteil des Vermögens in den Händen der führenden Generation.
Digitaler Nachlass – Nach wie vor Regelungsbedarf
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 den Betreiber eines Sozial-Media-Accounts (Facebook) verurteilt, den Erben einer verstorbenen Nutzerin Zugang zu deren vollständigem Benutzerkonto und den vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu...
Familienrecht
Ehegattenunterhalt
Solange eine Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, besteht für den unterhaltsbedürftigen Ehepartner grundsätzlich ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Der nacheheliche Unterhalt bezieht sich auf die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung.
Keine Beschränkung des Umgangs mit dem eigenen Kind aufgrund der Corona Pandemie
Die derzeitige Corona Pandemie stellt nicht nur Familien, die ohne Trennung miteinander in einem Haushalt leben, vor große Herausforderungen; gerade ohnehin konfliktbeladene Konstellationen in getrennten Familien werden durch die Pandemie nicht einfacher.
Namensänderung des gemeinsamen Kindes – Gericht kann die Einwilligung ersetzen
Soll eine Namensänderung des gemeinsamen Kindes geschiedener Eltern erfolgen, so ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des BGH mit seinem Beschluss vom 18.12.2019 zu dem Aktenzeichen 1 UF 104/19...
Mietrecht, Pacht- und WEG-Recht
„Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach WEG
Vor Umsetzung einer baulichen Maßnahme muss jeder Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss durch die übrigen Wohnungseigentümer erwirken und diesen ggf. im Rahmen einer Beschlussersetzungsklage durchsetzen .
Keine stillschweigende Verlängerung eines Landpachtvertrages durch Weiterbewirtschaftung
Macht nach dem Ablauf der Pachtzeit eines Landpachtvertrages der Verpächter keinen Räumungsanspruch geltend und wirtschaftet der Pächter in Hoffnung auf eine Fortsetzung des Pachtvertrages einfach weiter, herrscht ein vertragloser Zustand. Der Pächter wirtschaftet...
Musizieren in der Nachbarschaft
Wer in einer großen Nachbarschaft wohnt, kennt es, wenn am Nachmittag die zur musikalischen Ertüchtigung gehaltenen Kinder auf ihren Instrumenten klimpern. Nicht so schlimm, wenn das jeweilige Instrument denn auch perfekt beherrscht wird. Aber wie lange muss man sich...
Steuerrecht
Bundesverfassungsgericht: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% sind ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Die Verzinsung von Steuernachforderungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5% nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten stellt eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldnern, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird, dar. Soweit Steuerbescheide mit entsprechenden Zinsfestsetzungen noch nicht rechtskräftig geworden sind, ist beim Finanzamt ein Antrag auf eine abschließende Entscheidung zu stellen. Soweit die Zinsen bereits beglichen worden sind, kann Antrag auf Rückforderungen der Zinsen gestellt werden.
Familien-KG – Ein klassisches Instrument der Vermögensnachfolge
Die Gründung einer Familien-KG als Instrument zur Bündelung des Familienvermögens setzt qualifizierte, rechtliche und steuerrechtliche Begleitung bei dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages sowie der begleitenden Vereinbarungen voraus. Wird dies erfolgreich umgesetzt, kann Familienvermögen gebündelt und die nächste Generation schrittweise an die Verwaltung des Familienvermögens geführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Steuerung und gegebenenfalls auch der Löwenanteil des Vermögens in den Händen der führenden Generation.
Gestaltung von Altenteilsrechten
Die Ausgestaltung von Altenteilsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs führt nicht automatisch zu steuerrelevanten Sonderausgaben.