Im April 2024 habe ich erfolgreich die Schlichterausbildung der ARGE Baurecht absolviert und bin seither auch als Schlichter für Baustreitigkeiten tätig:

 

In der Folgezeit habe ich mich weiter intensiv mit dem Thema befasst und zuletzt zwei Beiträge dazu geschrieben. In beiden Artikeln stelle ich das Schlichtungsverfahren (nach der Schlichtungsordnung SOBau 2020) als Alternative zum Rechtsstreit vor Gericht ausführlich dar. Dabei gehe ich insbesondere auch auf die Vorteile der Schlichtung ein. Nachteile sind ohnehin keine ersichtlich.

Mein für bauprofessor.de geschriebener Beitrag Schlichtungsverfahren: Besser selbst schlichten statt richten lassen ist frei zugänglich. Das Editorial für das Heft Nr. 9/2024 der NZBau nur dort oder kostenpflichtig online zu lesen.

Konsequenzen für die Praxis

Regelungen zur Durchführung eines alternativen Verfahrens zur (einvernehmlichen) Beilegung von Baustreitigkeiten sollte im Idealfall bereits der die Parteien verbindende Bauvertrag enthalten. Das kann sogar soweit gehen, den ordentlichen Rechtsweg zunächst auszuschließen und die Parteien auf ein alternatives Verfahren wie etwa eine Mediation oder eben die Schlichtung bzw. an ein Schiedsgericht zu verweisen.

Zwingend ist das nicht: Wenn und soweit Auftraggeber- und Auftragnehmerseite noch miteinander sprechen können und das auch versuchen möchten, können sie sich jederzeit auf die Durchführung eines alternativen Verfahrens verständigen. Anschließend ist eine Vereinbarung darüber miteinander zu treffen. Die kann und sollte sich im Idealfall an einer der gängigen Verfahrensordnungen, etwa der SOBau 2020, orientieren. Anschließend ist dann noch ein Vertrag mit z. B. einer Schlichtungsperson  zu schließen, die dafür natürlich erst einmal gefunden werden muss. Dafür kann letztlich die Präsidentin des DAV angerufen werden, sollten die Parteien selbst nicht fündig werden oder sich nicht auf eine Person verständigen können. Bei der Suche hilft ansonsten aber auch z. B. die Schlichtersuche der ARGE Baurecht.

 

Dr. jur. Christian Behrens LL.M.

Dr. jur. Christian Behrens LL.M.

Rechtsanwalt und Notar

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar mit dem Amtssitz in Uelzen
  • Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg
  • Mitglied der ARGE Baurecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Ehrenamtlicher Richter des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) in Celle

Weitere Informationen (Vita u. a.)

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