Teil 1: So können Auftragnehmer Werk- und Bauverträge kündigen
Mitunter geht es auf dem Bau ungeachtet des dort geltenden Kooperationsprinzips einfach nicht mehr weiter: Kann und möchte wenigstens eine der beteiligten Vertragsparteien dann nicht mehr an dem Bauvertrag oder auch nur einzelnen Werkverträgen festhalten, stellt sich die Frage, wie der Vertrag und damit die Zusammenarbeit beendet werden kann.
Mit einer der stets zu prüfenden Möglichkeiten – der Kündigung (aber welcher?) – befasst sich mein aktueller, auf dem Portal Bauprofessor erschienener Fachbeitrag: Die Kündigung von Werk- und Bauverträgen. Dieser erste Teil behandelt zunächst die Kündigung durch den Auftragnehmer (Unternehmer), der für 2023 geplante zweite Teil wird dann behandelt die Besonderheiten der Kündigung durch den Auftraggeber (z. B. Bauherr) behandeln.
Ihr Ansprechpartner
Dr. jur. Christian Behrens LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Notar mit dem Amtssitz in Uelzen
- Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau)
- Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg
- Mitglied der ARGE Baurecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Ehrenamtlicher Richter des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) in Celle